CMC Test- und Pilotkundenvereinbarung
Anbieter: AZ-FIVE Industries
Kontakt: info@az-five-industries.com
Stand: 08.07.2026
1. Zweck und verbindlicher Rahmen
Der Test- oder Pilotzugang wird ausschließlich bereitgestellt, damit die benannte Testperson CMC intern für einen möglichen Einsatz in der eigenen Organisation bewerten, vereinbarte Arbeitsabläufe erproben und Feedback geben kann. Eine Nutzung zu anderen Zwecken, insbesondere zur Marktbeobachtung für einen Softwareanbieter oder zur Entwicklung, Planung oder Verbesserung eines konkurrierenden Produkts, ist nicht gestattet.
Mit der ausdrücklichen Bestätigung vor dem ersten Zugriff werden diese Bedingungen Bestandteil der Testvereinbarung. Die jeweils bestätigte Fassung wird mit Versionsstand und Nachweis der Zustimmung gespeichert.
2. Persönlicher, befristeter Zugang
Der Zugang ist personenbezogen, nicht übertragbar und zeitlich sowie funktional auf die Freischaltung begrenzt. Zugangsdaten dürfen nicht geteilt oder von anderen Personen verwendet werden. Weitere Testpersonen benötigen einen eigenen Zugang. AZ-FIVE Industries darf den Zugang nach Ablauf, bei Sicherheitsrisiken oder bei Anhaltspunkten für eine vertragswidrige Nutzung sofort sperren.
Testfunktionen können geändert, erweitert oder entfernt werden. Ein Anspruch auf einen bestimmten Funktionsumfang oder dauerhafte Bereitstellung besteht in der Testphase nicht.
3. Vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse
Als vertraulich gelten alle nicht öffentlich zugänglichen Informationen, die im Rahmen des Tests sichtbar oder bekannt werden. Dazu gehören insbesondere Funktionen, Verknüpfungen, Automationen, Rollen- und Berechtigungskonzepte, Bedien- und Navigationskonzepte, Datenmodelle, Dokumentlogik, Vorlagen, Kataloge, Texte, Designs, Auswertungen, Schnittstellenplanungen, Sicherheitsmechanismen, technische Unterlagen und Entwicklungsstände.
Diese Informationen sind vor dem Zugriff unbefugter Personen zu schützen und dürfen weder Wettbewerbern noch externen Softwareanbietern oder sonstigen unbefugten Dritten offengelegt werden. Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits öffentlich bekannt waren, rechtmäßig ohne Vertraulichkeitspflicht von Dritten erlangt oder unabhängig ohne Nutzung vertraulicher CMC-Informationen entwickelt wurden.
4. Unzulässige Nutzung und Dokumentation
Ohne vorherige Zustimmung in Textform sind insbesondere untersagt: Screenshots, Bildschirm- oder Videoaufzeichnungen und umfangreiche Abschriften nicht öffentlicher Bereiche; automatisiertes Auslesen, Scraping oder massenhaftes Kopieren; Export oder Weitergabe interner Vorlagen- und Konfigurationsbestände; Reverse Engineering oder Umgehung technischer Schutzmaßnahmen; Nutzung vertraulicher CMC-Informationen zur Entwicklung, Beauftragung, Bewertung oder Unterstützung eines konkurrierenden Produkts.
Gesetzlich zwingend gestattete Handlungen bleiben unberührt. Soweit für eine interne Entscheidung einzelne Screenshots oder Unterlagen benötigt werden, kann AZ-FIVE Industries diese gezielt freigeben.
5. Transparente Protokollierung der Testnutzung
CMC protokolliert in Testzugängen die aufgerufenen Bereiche und Zeitpunkte, um den Test zu begleiten, Rückfragen zu beantworten, Zugriffe abzusichern und vertragswidrige Nutzung nachvollziehen zu können. Inhalte von Eingaben, Textfeldern oder fachlichen Datensätzen werden durch diese Seitenhistorie nicht aufgezeichnet. IP-Adresse und Browserkennung werden nur gehasht gespeichert.
Die Seitenhistorie wird grundsätzlich nach 90 Tagen gelöscht. Weitere Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung. Der Testzugang wird sichtbar als vertrauliche Testversion gekennzeichnet und kann ein personalisiertes Wasserzeichen tragen.
6. Daten, Exporte und Echtdaten
Testzugänge sind standardmäßig von Exporten, Downloads sensibler Bestände und administrativen Konfigurationen ausgeschlossen. Eine ausdrückliche Freigabe kann im Einzelfall erfolgen. Für eine reine Demo sind ausschließlich bereitgestellte Testdaten zu verwenden.
Ob personenbezogene Echtdaten verarbeitet werden dürfen, richtet sich nach einer gesonderten Vereinbarung. Vor einer Nutzung mit Echtdaten müssen insbesondere Rechtsgrundlage, Informationspflichten, Auftragsverarbeitung, Rollen und interne Berechtigungen geklärt sein.
7. Feedback, Rechte und Referenzen
Die Testperson kann Fehler, Verbesserungswünsche, fachliche Anforderungen und Nutzungserfahrungen mitteilen. AZ-FIVE Industries darf dieses Feedback ohne gesonderte Vergütung zur Verbesserung von CMC verwenden. Hierdurch entstehen keine Rechte an CMC oder an daraus entstehenden Weiterentwicklungen.
Eine öffentliche Nennung des Pilotkunden als Referenz sowie die Verwendung von Logo, Zitaten oder Erfahrungsberichten erfolgt nur nach gesonderter Zustimmung. Der Pilotkunde darf CMC nicht als eigene Software darstellen oder öffentlich zugängliche Demonstrationen ohne Freigabe durchführen.
8. Ende, Sperrung und fortgeltende Vertraulichkeit
Nach Ablauf kann der Zugang beendet, verlängert oder in einen regulären Vertrag überführt werden. Ohne Anschlussvereinbarung besteht kein Anspruch auf dauerhafte Nutzung oder Speicherung. Bei einem Verstoß darf AZ-FIVE Industries den Zugang unverzüglich sperren und gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, Auskunft, Beseitigung und Schadensersatz, geltend machen.
Die Vertraulichkeitspflichten gelten nach Ende des Tests fort. Für Geschäftsgeheimnisse gelten sie solange, wie die betreffenden Informationen die gesetzlichen Voraussetzungen eines Geschäftsgeheimnisses erfüllen.
9. Pilotstatus und fachliche Prüfung
CMC kann in der Testphase noch nicht final freigegebene Funktionen enthalten. Ergebnisse, Vorschläge und Automationen sind vor einer fachlichen oder rechtlich relevanten Verwendung zu prüfen. CMC unterstützt Arbeitsprozesse, ersetzt aber keine pflegefachliche, medizinische, rechtliche, datenschutzrechtliche oder behördliche Prüfung.
Diese CMC-eigenen Rechtstexte wurden eigenständig formuliert und an den folgenden offiziellen Rechtsquellen ausgerichtet:
- DSGVO, insbesondere Art. 28 und Art. 32
- BGB, AGB-Recht, insbesondere §§ 305 ff. und § 307 BGB
- UrhG, Schutz von Computerprogrammen, insbesondere §§ 69a ff. UrhG
- GeschGehG, insbesondere §§ 2 bis 4 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
- DSK Orientierungshilfe Telemedien
- EuGH, C-582/14, dynamische IP-Adressen